Gesetzentwurf verhindert Fracking weitergehend als schleswig-holsteinische Initiativen

01.04.2015

"Der heute (01.04.2015) vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzenwurf zum Fracking stellt den Schutz von Grund- und Trinkwasser, Umwelt, Natur und Mensch in den Vordergrund. Trotzdem sehe ich gerade bei den Details noch Bedarf für weitere Diskussionen in der parlamentarischen Beratung", sagte der CDU-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing.

Mit dem Gesetzentwurf werde Fracking weitgehend ausgeschlossen. Vieles, was im Bereich des Frackings heute noch möglich sei, sei in Zukunft verboten. Es würden hohe Schutzstandards angelegt.

"Dieser Gesetzentwurf ist ein weitergehendes Verbot als das, was die schleswig-holsteinische Landesregierung bisher im Bundesrat beantragt hat. Zwar erweckt Umweltminister Robert Habeck den Eindruck, er setze sich für ein Totalverbot von Fracking ein. Aber die konkreten Anträge aus Schleswig-Holstein bleiben weit hinter dem nun beschlossenen Bundesgesetzentwurf zurück. Herr Habeck beantragt lediglich ein Verbot bestimmter Substanzen, nicht der Technik an sich", stellte Liebing klar.

Allerdings sieht auch Liebing noch Diskussionsbedarf: "Mir erschließt sich bisher nicht, warum oberhalb von gerade 3.000 Metern Fracking komplett verboten werden soll, während es darunter eingeschränkt möglich sein soll. Diese Grenze sowie in welcher Form Forschungsvorhaben durchgeführt werden können sehe ich als wichtige Aspekte, die in der kommenden parlamentarischen Beratung beleuchtet werden müssen", so der CDU-Landesvorsitzende abschließend.

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